
Nach meinem letzten Vortrag (zu sehen hier unter Vorträge) hat sich bei der entgültigen Beschlussfassung des neuen EEG 2023 noch Einiges an Positiven geändert: Die Vergütungssätze wurden nochmal angepasst. Gerade für Eigenverbrauchsanlagen wurde die Vergütung leicht erhöht, das war notwendig. Bei Volleinspeiseanlagen passt die Vergütung. Wichtig ist die Änderung der Anlagenzusammenfassung. Man kann jetzt gleichzeitig auf dem gleichen Dach eine Eigenverbrauchsanlage und daneben eine Volleispeiseanlage installieren. Wichtig dabei, die Anlagen müssen über separate Zähler abgerechnet werden. Die Deggresion der Vergütungssätze erfolgt jetzt halbjährlich mit 1 % ab 1.02,2024. Die 70 % Regelung für Anlagen bis 25kWp entfällt, genauso die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärung bis 30 kWp. Man kann also jetzt die Dächer voll machen. Bei Freiland-PV Anlagen wurde der Korridor neben Bahnlinien und Autobahn auf 500 Meter erweitert. Insgesamt muss man Habeck für dieses EEG 2023, dass als Osterpaket angekündigt wurde, loben. Jetzt können mehr PV-Anlagen gebaut werden. Ich werde, wenn es Corona erlaubt, einen öffentliche Veranstaltung über das EEG 2023 halten, denn es sind soviele Änderungen beschlossen worden, die kann man in Kurzform nicht beschreiben.