Vergütung von Windstrom

In dem Bild habe ich mal die Vergütungsstruktur von Windstrom dargestellt. Ich bin in letzter Zeit mehrfach gefragt worden, wie Windstrom vergütet wird. Das ist etwas komplizierter als beim Solarstrom. Zunächst muss man sich, ebenso wie bei Solaranlagen größer 750 kWp um einen Zuschlag bei der Bundesnetzagentur bewerben. Hier gibt es viermal im Jahr eine Ausschreibung. Insgesamt werden 2024 13,3 GW ausgeschrieben. Das ist mehr als es Anträge gibt, denn 2023 hat es nur gut 7 GW Genehmigungen gegeben. Der Höchstwert liegt bei 7,35 Cent je kWh auf einen 100 Prozent Standort. Wenn man z.B. einen Zuschlag von 7,0 Cent erhält, muss durch einen anerkannten Gutachter die Standortgüte des eigenen Standortes festgelegt werden. Z.B. 60 %. Dann bekommt man eine Vergütung von 7,0 Cent x 1,42 = 9,94 Cent (s. obere Tabelle). Es gibt als eine Korrekturfaktor, damit auch schwächere Standorte wie in Bayern, wirtschaftlich Windanlagen betreiben kann. Der Korrekturfaktor bleibt bei 50 % stehen. Bei den anderen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg geht es nur bis 60 %. Dieser neue Korrekturfaktor wurde im Osterpaket vom Wirtschaftsminister Habeck festgelegt, damit auch im Süden Deutschlands Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Dadurch brauchen wir weniger Leitungen von Nord nach Süd. Jeweils nach 5 Jahren wird durch einen Wirtschaftsprüfer anhand der tatsächlichen Erträge die Standortgüte und damit der Korrekturfaktor neu festgelegt, auch rückwirkend. Dadurch kann sich die Vergütung erhöhen oder Ermäßigen. Es kann also Rückzahlungen oder Erstattungen geben. Das muss man einplanen.

Der neue 12-Punkte Plan der FDP sieht eine quasi Abschaffung des EEG’s vor, das bedeutet, Windkraftanlagen können nur mehr an den besten Standorten in Deutschland gebaut werden. Das wäre das Aus der Windkraft in Bayern.

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