Neues Klimaschutzgesetz

Es gibt in Deutschland tatsächlich ein Klimaschutzgesetz, dass wie folgt beschlossen wurde und ab 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.

-Klimaneutralität bis 2045 – Reduktion von Treibhausgasen bis 2035 um 90 % gegenüber 1.Januar 2023 – Verbot von Einbau fossilen Heizungen ab 1. Juli 2024 (Neu- und Altbau) – Elektrischer Energie soll nur aus erneuerbaren Quellen stammen.  Stromlieferverträge sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzustellen – Dienstreisen künftig nur mit der Bahn, ÖPNV, Fahrrad oder E-Autos – keine Flüge unter 1.500 km – beim Einkauf haben ökologische Produkte und solche aus regionalen und fairen Handel den Vorzug – Tierische Produkte sollen grundsätzlich aus einer Haltungsform mit hoher Stufe des Tierwohls stammen – keine Finanzierungen mehr, die gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen.

Dieses Klimaschutzgesetz stammt von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und gilt für alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen.

Endlich ein Klimaschutzgesetz, dass ambitioniert und dem Ernst der Lage angemessen ist. Respekt vor der der Evangelisch-Lutherischen Kirche, vielleicht zieht die katholische Kirche nach.

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