Rückbau von Atomkraftwerke – Insolvenz

In Deutschland sind mittlerweile alle Atomkraftwerke stillgelegt. Die nächsten 30 Jahre müssen die Atomkraftwerke zurückgebaut werden. Für den Rückbau sind grundsätzlich die Betreiber der Kraftwerke zuständig. Bei Windenergieanlagen müssen entsprechende Rückbaubürgschaften, die durch Banken abgesichert sind, gestellt werden. Anders bei Atomkraftwerken. Um sich den Rückbau zu ersparen, hat jetzt der Betreiber des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop Insolvenz angemeldet. Das hat zur Folge, dass entweder das Land Nordrhein-Westfalen oder der Bund den Milliarden teuren Rückbau bezahlen muss. Zwar ist RWE Mitgesellschafter der Betreibergesellschaft, aber die Haftung greift nicht durch.

Schon bei den Kosten der Endlagerung des Atommülls haben die Betreiber der AKW’s die Bundesregierung erpresst. Entweder der Bund ist mit 23 Milliarden Abstandzahlung einverstanden oder sie machen Konkurs. Deshalb bleibt der Bund auf die Kosten der Endlagerung, die weit über 100 Milliarden geschätzt werden, sitzen. Bis 2074 soll die Endlagersuche jetzt dauern und das wird für den Bund extrem teuer.

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