Immer mehr Dachanlagen fallen aus der festen EEG-Vergütung raus. Für 2025 sind es die Anlagen, die 2024 oder zuvor in Betrieb genommen wurden. Wie geht es mit diesen Anlagen weiter. Die Umrüstung auf Eigenverbrauch ist zunächst die sinnvollste Maßnahme. Aber was ist mit dem Strom, der darüber hinaus erzeugt wird? Dies ist wie folgt geregelt:
Gesetzlich ist geregelt, dass der Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten muss. Diese Regelung ist bis 31.12.2032 befristet. Die Vergütung orientiert sich am Jahresmarktwert Solar, abzüglich Vermarktungskosten. Für 2025 wurden die Vermarktungskosten pauschal mit 0,72 Cent je kWh festgelegt. Falls die Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet ist, halbiert sich dieser Abzugsbetrag. Der Jahresmarktwert Solar schwankt jedes Jahr und kann 2025 erst Anfang 2026 festgelegt werden. Das bedeutet, für 2025 steht die Einspeisevergütung noch nicht fest.
Der Jahresmarktwert Solar 2024 betrug 4,624 Cent/kWh. Ich schätze den Jahresmarktwert 2025 ebenfalls auf ca. 4,6 Cent. Somit werden die Ü-20 PV-Betreiber für den eingespeisten Strom knapp 4 Cent je kWh bekommen.
Eine Möglichkeit wäre, den Strom über einen Direktvermarkter an der Börse zu verkaufen. Hier kann man zwar eine höhere Vergütung erzielen, aber die Kosten des Direktvermarkters sind ev. höher.