5 Kommentare zu „Bürokratieabbau bei PV Anlagen ab 2023“
Vielen Dank für Ihre Informationen Herr Gold, die ich stets mit Interesse lese!
Zwei Fragen: Bezieht sich der Wegfall der Mehrwertsteuer nur auf die Handwerkerleistungen oder auch auf das Material das der Handwerker in Rechnung stellt?
Und. Fällt die MwSt auch für Materialien weg die ich selbst direkt erwerbe?
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
hallo Herr Bachl, der Wegfall der Mehrwertsteuer bezieht sich auf die gesamte Leistung, auch Material. Maßgebend für den Zeitpunkt ist die Ausführung der Leistung im Gesamten. Also wenn Sie die Module separat kaufen und zwar dieses Jahr und die restliche Arbeit und Installation macht jemand anders 2023, dann unterliegen dies Solarmodule noch der Mehrwersteuer, weil hier die Ausführung der Leistung dieses Jahr war. Am besten ist es, man hat nur einen Auftragnehmer, dann ist die Leistung bei Inbetriebnahme ausgeführt. Der Auftragnehmer kann ruhig in diesem Jahr z.B. die Module installieren aber die letzte Arbeit muss 2023 sein.
Lieber Josef, vielen Dank für Deine immer sehr interessanten Informationen. Zu diesem Beitrag „Bürokratieabbau“ habe ich noch Fragen: Der Beschluss ist vom Bundeskabinett. Wie weit kann man sich auf so einen Beschluss verlassen? Hat dieser Beschluss Gesetzeskraft?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort. Sie darf auch kurz sein.
Gruß Karl Zeller
Vielen Dank für Ihre Informationen Herr Gold, die ich stets mit Interesse lese!
Zwei Fragen: Bezieht sich der Wegfall der Mehrwertsteuer nur auf die Handwerkerleistungen oder auch auf das Material das der Handwerker in Rechnung stellt?
Und. Fällt die MwSt auch für Materialien weg die ich selbst direkt erwerbe?
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße
Anton Bachl
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hallo Herr Bachl, der Wegfall der Mehrwertsteuer bezieht sich auf die gesamte Leistung, auch Material. Maßgebend für den Zeitpunkt ist die Ausführung der Leistung im Gesamten. Also wenn Sie die Module separat kaufen und zwar dieses Jahr und die restliche Arbeit und Installation macht jemand anders 2023, dann unterliegen dies Solarmodule noch der Mehrwersteuer, weil hier die Ausführung der Leistung dieses Jahr war. Am besten ist es, man hat nur einen Auftragnehmer, dann ist die Leistung bei Inbetriebnahme ausgeführt. Der Auftragnehmer kann ruhig in diesem Jahr z.B. die Module installieren aber die letzte Arbeit muss 2023 sein.
Lieber Josef, vielen Dank für Deine immer sehr interessanten Informationen. Zu diesem Beitrag „Bürokratieabbau“ habe ich noch Fragen: Der Beschluss ist vom Bundeskabinett. Wie weit kann man sich auf so einen Beschluss verlassen? Hat dieser Beschluss Gesetzeskraft?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort. Sie darf auch kurz sein.
Gruß Karl Zeller
hallo Karl,
ich glaube das geht zu 98 % durch den Bundestag. Das wollen alle Parteien. Auch die CDU hat sich positiv dazu geäußert.
Hallo Josef,
vielen Dank.