
Tabelle: Neue geplante Fördersätze
Ab heute können keine Förderanträge mehr nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden. Das Antragsportal wurde vorübergehend abgeschaltet. Die Bundesregierung hat inzwischen die geplanten neuen Fördersätze veröffentlicht.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten wird von bisher 30.000 € auf 28.000 € abgesenkt. Ab 2027 soll dieser Betrag halbjährlich um jeweils 750 € reduziert werden. Zudem werden künftig vier Einkommensstufen berücksichtigt, wie die Tabelle zeigt. Dadurch fallen die Förderkürzungen für Haushalte mit höheren Einkommen stärker aus als für Haushalte mit niedrigeren Einkommen.
Der bisherige Bonus für den Einsatz eines klimafreundlichen Kältemittels entfällt. Neue Förderanträge sollen ab dem 21.07.2026 nach den neuen Förderbedingungen wieder möglich sein.
Die Förderung gilt weiterhin nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für andere förderfähige Heizsysteme wie Biomasseheizungen und Wasserstofflösungen, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Mein Fazit:
Positiv ist, dass bei der Förderung nun zumindest weitgehend Klarheit herrscht. Die Staffelung nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen finde ich richtig. Auch die schrittweise Reduzierung der Förderung halte ich für gut, da zu erwarten ist, dass mit zunehmender Marktreife und stärkerem Wettbewerb die Anlagenkosten künftig weiter sinken werden.